Archiv für den ‘Betrug’ Tag
Mobilfunkvertrag im Bundle (sternTV)
Liegt es an der Wirtschaftskrise, daß manche Firmen alle kaufmännischen Regeln vergessen, wenn Sie ihre Geschäfte abwickeln oder ist es Methode den Kunden über den Tisch zu ziehen? Vermutlich ist das gestern bei sternTV gezeigte Beispiel „GetMobile“ nur ein Beispiel von vielen, aber anscheinend gibt es genügend Kunden die diese und ähnliche Angebote akzeptieren.
Worum ging es? Via TV Werbung und Internet werden sogenannte Bundles aus Mobilfunkvertrag und attraktiven Zugaben beworben. Wer zwei(!) Mobilfunkverträge abschließt, bekommt zwei Handys und einen Laptop, eine Playstation o.ä. dazu. Finanziert werden solche Bundles vermutlich durch hohe Provisionen der Mobilfunkprovider. Allerdings müßte jedem klar sein, daß sich diese Angebote auch für den Anbieter rechnen müssen.
Dank 14-tägigem Rückgaberecht kann eigentlich nicht viel schiefgehen, meint man. Weit gefehlt, denn jetzt trennt sich die Spreu vom Weizen. In o.g. Beispiel wurde dem Kunden bei Rücksendung zunächst mitgeteilt, daß der Mobilfunkvertrag und die Zugaben zwei verschiedene Dinge wären und daher ein Widerruf der Mobilfunkverträge verweigert werde. Sollte man trotzdem eine Stornierung wünschen, müsse man sich an den Anbieter der Mobilfunkleistung wenden. André Malitzki von der Verbraucherzentrale Hamburg erklärte bei sternTV jedoch, daß es sich um ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“ handelt und eine Kündigung beim Verkäufer des Bundles (hier „GetMobile“) reichen muss.
Aber selbst wenn der Verkäufer die Kündigung annimmt, muß der Mobilfunkprovider noch lange nichts davon wissen, denn die Wege sind weit. Verträge werden erst dann rechtlich storniert, wenn eine Stornierung des Verkäufers auch beim Provider vorliegt.
Noch krasser wird es, wenn der Verkäufer (hier „GetMobile“) behauptet, daß die Stornierung nicht möglich wäre, weil die zurückgesandte Ware beschädigt sei. Zu Unrecht, denn die Stornierung eines Vertrages ist nicht vom Zustand der zurückgesandten Ware abhängig. Selbstverständlich darf der Verkäufer einen Schadensersatz verlangen, wenn die Ware wirklich beschädigt zurückgeschickt wurde. Wertminderungen von 50% sind bei Beschädigungen in Form von Äußerlichkeiten jedoch völlig absurd.
In dem von sternTV gezeigten Beispiel wurde zusätzlich durch (angebliche) Fotos belegt, daß die Ware beschädigt gewesen sein soll. Die Redaktion hatte die Playstation (die in dem Fall zum Bundle gehörte) jedoch mit Handschuhen und unter Zeugen aus- und wieder eingepackt. Gleichzeitig hatte man die Seriennummer notiert. Die Fotos (die u.a. auch eine Seriennummer zeigten) belegten in dem Fall eindeutig, daß es sich nicht um das gleiche Gerät handelte, das auch zurückgegeben wurde. Ein eindeutiger Beweis für den Betrug am Verbraucher.
Selbst wenn der Widerruf anerkannt wurde, setzen Unternehmen alles daran, noch mehr herauszuholen oder den Kunden nochmal umzustimmen. Hier wurden (im Beispiel wieder „GetMobile“) neu entstehende Kosten für Lagerung der zurückgesandten Ware in Rechnung gestellt. Unfug, absurd, vollkommener Unsinn. Solche Kosten gibt es nicht.
Betrug an Geldautomaten – Sperrnotruf 116 116
So wie ich sehen kann, ist mein Blogbeitrag zum Thema „Betrug an Geldautomaten“ der zur Zeit am häufigsten aufgerufene Beitrag. Daher hier noch ein kleiner Nachtrag. Sollte euch tatsächlich mal die Bankkundenkarte, die Maestro- oder Kreditkarte oder eine andere Kundenkarte mit Zahlfunktion abhanden kommen, dann heißt es ganz schnell die Telefonnummer 116 116 wählen. Wenn man außerhalb der Öffnungszeiten der eigenen Bank oder Sparkasse feststellt, daß auf dem Konto ungewohnte Abbuchungen stattgefunden haben oder noch stattfinden, erstattet direkt Anzeige bei der Polizei. In Deutschland führt die Anzeige bei der Polizei dazu, dass Ihre Karte auch im Handel für das Lastschriftverfahren gesperrt werden kann. Wird die Polizei nicht informiert, findet keine Meldung an den Handel statt.
Der kostenlose Notruf 116 116 ist täglich 24 Stunden erreichbar. In Deutschland gebührenfrei, aus dem Ausland gebührenpflichtig (+49 116 116). Sollte die Notrufnummer aus dem Ausland nicht erreichbar sein, versucht in Berlin die Rufnummer +49 30 4050 4050 anzuwählen.
Alles weitere erfahrt ihr unter www.sperr-notruf.de. Wer sich schon mal mit dem Telefondialog vertraut machen möchte, dem empfehle ich noch die Seite von Servodata.
Name und Geburtsdatum im Internet
Es gibt ja Dinge die hält man nicht für möglich. Wer hat nicht schon mal im Internet, z.B. in einer Community, seinen Namen und sein Geburtsdatum irgendwo eingetragen? Schützt die Community diese Daten, indem sie anderen Mitgliedern z.B. nur das Alter nicht aber das Geburtsdatum selbst verrät? Wenn nicht ist Vorsicht geboten, denn diese Daten zusammen mit einer existierenden Adresse sind für Abzocker im Internet Gold wert.
Wie man auf den Seiten der WDR Sendung Markt lesen kann, ist es relativ einfach z.B. ein ebay Konto mit diesen Daten zu eröffnen. Ein paar hochwertige Auktionen, eine Kontoverbindung und fertig ist der Schwindel. Einen 100%igen Schutz gibt es nicht. ebay ist hier nur ein Beispiel und soll das Auktionshaus nicht diskreditieren, es geht darum Vorsicht walten zu lassen, wenn es um die Preisgabe eigener Daten geht. Mich hat die Leichtigkeit, wie man in Schwierigkeiten geraten kann, nachdenklich gemacht.
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